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FRANKREICH


Meldung entsandter Mitarbeiter

Die Entsendung von Mitarbeitern zur vorübergehenden Ausführung von Arbeiten nach Frankreich ist vor Beginn der Tätigkeit der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion (inspection du travail) zu melden:

Meldeformular

Arbeitsinspektionen


Die Meldungen müssen entweder per Einschreiben mit Rückschein, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Weitere Informationen zu diesem Verfahren sowie zu den einzuhaltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen s. Internetseite des Ministère du Travail, de l'Emploi et de la Santé


Umsatzsteuerliche Registrierung

Sind Arbeiten in Frankreich zu versteuern (z. B. Grundstücksleistungen) und erfolgt kein Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren), muss der die Leistung erbringende Betrieb einen Antrag auf Erteilung einer französischen Umsatzsteuernummer stellen. Für Betriebe mit Sitz im Ausland ist folgendes Finanzamt zuständig:

SERVICE DES IMPOTS DES ENTREPRISES
10, rue du Centre
TSA 20011
F - 93465 NOISY LE GRAND CEDEX 02
Tel.: 0033 1 57 33 85 00
Fax: 0033 1 57 33 84 04
E-Mail: sie.entreprises-etrangeres@dgi.finances.gouv.fr

Antragsformular

Weitere Informationen

 

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 

Der normale Steuersatz beträgt 19,6 %. Für Arbeiten an Wohnräumen, die vor mehr als zwei Jahren fertig gestellt wurden, gilt, sofern die Arbeiten der Verbesserung, Änderung, Ausstattung oder Instandhaltung der Räume dienen, ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. 

Zu den Einzelheiten der Regelung s. 
http://www.impots.gouv.fr
http://www.lexisnexis.fr/pdf/DO/3C706.pdf 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer spätestens bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung schriftlich zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz erfüllt sind. Für diese Bestätigung stehen zwei Formulare zur Verfügung: 

attestation normale

attestation simplifiée


Sozialversicherung

Während einer vorübergehenden Beschäftigung in Frankreich bleibt es nach den Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit unter bestimmten Voraussetzungen bei der Zuständigkeit der Sozialversicherung des Heimatlandes. Die Einzelheiten hierzu sowie Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der DVKA.

Arbeitnehmer und Selbständige, die in Frankreich tätig werden, sollten während ihres Auslandseinsatzes die Entsendebescheinigung A1 (bzw. E 101 für Drittstaatsangehörige) mitführen. Weitere Informationen und zuständige Stellen: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/AntragA1.htm


Mitnahme von Abfällen

Für den Transport von Abfällen über die Grenze gelten strenge Vorschriften. Je nach vorgesehenem Entsorgungsverfahren, Bestimmungsstaat und 
Einstufung des Abfalls unterliegt eine grenzüberschreitende Abfallverbringung entweder Informationspflichten oder einem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

Weitere Informationen: http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/gav/index.htm


Garantie-Décennale-Versicherung

Das französische Recht schreibt für bestimmte Mängel an Bauwerken eine
10-jährige Gewährleistung vor. Damit verbunden ist die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für evtl. Gewährleistungsansprüche des Kunden (Assurance R.C. décennale).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des französischen Versicherungsverbandes (FFSA).

 

Beratungsleistungen der Kammern

Die Regeln, die grenzüberschreitend tätige Betriebe zu beachten haben, sind nicht nur zahlreich, sondern auch sehr komplex. Man sollte sich daher vor Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland eingehend beraten lassen.

Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, sich an den Außenwirtschaftsberater der für sie zuständigen Kammer (s. Liste) zu wenden. Die deutschen Berater des Grenzüberschreitenden Beratungsnetzes TransInfoNet sind ausschließlich für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe und Pfalz zuständig.

Betrieben aus der Schweiz steht die Wirtschaftskammer Baselland als Ansprechpartner zur Verfügung.

Regionen und Departements in Frankreich

http://www.cartesfrance.fr/ 

DIRECCTE in den Departements

http://www.travail-emploi-sante.gouv.fr

Branchenverzeichnis

www.pagesjaunes.fr