Länder-Wegweiser
Handwerksbetriebe, die im Ausland Arbeiten ausführen wollen, sollten sich schon im Vorfeld genau informieren, welche Bestimmungen in dem betreffenden Land einzuhalten sind. Trotz offener Grenzen und eines ständig voranschreitenden Harmonisierungsprozesses innerhalb der Europäischen Union stößt man selbst in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten noch auf sehr unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.
Besondere Anforderungen gelten für Tätigkeiten, die in der Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat erbracht werden. Durch das 2002 in Kraft getretene Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU wurden für grenzüberschreitend tätige Dienstleistungserbringer jedoch schon einige Erleichterungen geschaffen.
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Regeln für Betriebe, die im Oberrheingebiet grenzüberschreitend arbeiten wollen:
Arbeiten in Deutschland
Arbeiten in Frankreich
Arbeiten in der Schweiz

