31.01.12
Schweizer Zoll: Die Übergangsphase „Parallelbetrieb Papierformulare/e-dec web“ hat am 01.01.2012 begonnen
Seit dem 1. Januar 2012 besteht die Möglichkeit, Veranlagungen beim Schweizer Zoll via Internet (e-dec web) zu tätigen. Es dürfen aber auch noch die Formulare 11.010 oder 11.030 verwendet werden. Sie sind jedoch nur noch dieses Jahr gültig. Ab dem 1. Januar 2013 müssen Handelswaren elektronisch angemeldet werden.
Betriebe, die Waren in die Schweiz einführen, sollten sich baldmöglichst mit e-dec web vertraut machen. Über einen Testlink kann die neue Internetapplikation ausprobiert und eine Zollanmeldung zu Testzwecken erstellt werden.
Weitere Informationen:
http://www.ezv.admin.ch/themen/00476/03181/03184/index.html?lang=de


