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04.11.11

Schweiz: Neue Kautionspflicht für das Plattenlegergewerbe


Der Schweizerische Bundesrat hat eine Kautionsregelung für das Plattenlegergewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Die Kautionspflicht trat am 1. November 2011 in Kraft. Auszug aus der Neuregelung (GAV für das Plattenlegergewerbe der Gebiete Bern, Zentralschweiz, Zürich und Bezirk Baden des Kantons Aargau):

 „ Zur Sicherung der … Vollzugskostenbeiträge sowie der gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüche der Regionalen und Zentralen Paritätischen Berufskommissionen(RPBK und ZPBK) haben alle … unterstellten Betriebe oder Betriebsteile vor der Arbeitsaufnahme im Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung bei der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPBK) eine Kaution in Höhe von maximal 10 000 Franken oder den gleichwertigen Betrag in Euro zu hinterlegen. Die Kaution kann in bar oder durch eine unwiderrufliche Garantie einer der FINMA unterstellten Bank oder einer der FINMA unterstellten Versicherung erbracht werden …..

Betriebe sind von der Kautionspflicht befreit, wenn die Auftragssumme (Vergütung gemäss Werkvertrag) geringer als 2000 Franken ist. Diese Kautionsbefreiung gilt pro Kalenderjahr. Bei einer Auftragssumme zwischen 2000 Franken und 20 000 Franken pro Kalenderjahr beträgt die Kaution 5000 Franken. Überschreitet die Auftragssumme 20 000 Franken, so ist die volle Kaution in der Höhe von 10 000 Franken zu leisten. Der Betrieb hat der ZPBK den Vertrag oder Werkvertrag vorzuweisen, sofern die Auftragssumme unter 2000 Franken liegt.“

Weitere Einzelheiten s. Änderung des GAV vom 29. September 2011: http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/01473/index.html?lang=de