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24.01.12

Erhöhung der Meldefreigrenze für Intrastat-Meldungen


Die Instrastat-Meldungen dienen der Erhebung von Statistiken über den Warenverkehr von Gemeinschaftswaren. Für die Erfassung der Intrahandelsstatistik ist das Statistische Bundesamt zuständig. 

Zum 1. Januar 2012 wurde die Meldeschwelle, ab der Intrastat-Meldungen abgegeben werden müssen, von 400.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht.

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